seit 1. November 2019

Rauchverbot in
der Gastronomie

FAQ

Grundfragen zum Volksbegehren

Warum haben Sie das Volksbegehren initiiert?

Österreich sollte sich, so wie andere vergleichbare Länder auch, für rauchfreie Lokale aussprechen. Der Schritt zurück ist kontraproduktiv und schadet der Gesundheit der Österreicher. Österreich ist das Land mit den meisten Raucherinnen in Europa. Auch bei Männern belegen wir einen Top-Platz. Die derzeit geplante Abkehr vom Nichtrauchergesetz 2015 und vom generellen Rauchverbot in der Gastronomie hat daher massive gesundheitliche Auswirkungen auf große Bereiche der Bevölkerung. Es ist nun einmal Faktum, dass ein Drittel aller Krebserkrankungen auf Rauchen zurückzuführen ist. Generelle Nichtraucherschutzbestimmungen in anderen EU-Ländern haben gezeigt, dass damit Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris sowie die Frühgeburtenrate und die Anzahl der zu kleinen Neugeborenen (small for date) reduziert werden konnten.

Wie lautet der genaue Titel und Inhalt des Volksbegehrens?

DON‘T SMOKE - Wir fordern aus Gründen eines optimalen Gesundheitsschutzes für alle Österreicherinnen und Österreicher eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung für die Beibehaltung der 2015 beschlossenen Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz (Tabakgesetz).

Was erhoffen Sie sich davon?

Wir erhoffen uns, ein entsprechend starkes Zeichen zu setzen, damit der Nationalrat und die Regierung sich mit diesem wichtigen Anliegen auseinandersetzen. Wir hoffen, dass diese Initiative und Bemühung von der österreichischen Bevölkerung breitflächig unterstützt und getragen wird, um den gewünschten Effekt zu erzielen, nämlich, dass das Gesetz in der 2015 neu beschlossenen Form beibehalten wird.

Wie sieht die Regelung der neuen Bundesregierung aus, die Sie mit dem Volkbegehren bekämpfen?

Die Bundesregierung hat als ein Hauptziel die „unternehmerische Freiheit und Entlastungen für Gastronomie und Tourismus“ definiert. Im Sinne dieser unternehmerischen Freiheit dürfen demnach Gastronomiebetriebe weiterhin Raucherbereiche anbieten, wobei der Schutz von Mitarbeitern und Jugendlichen ausgebaut werden soll. Der Nichtraucherschutz soll sich am so genannten „Berliner Modell“ orientieren. Wir stehen diesen Bestrebungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und der Präventivmedizin ablehnend gegenüber.

Wie sieht die 2015 beschlossene Novelle zum Tabakgesetz aus, die Sie mit Ihrem Volkbegehren beibehalten wollen?

Die 2015 beschlossene Novelle zum Tabakgesetz sieht einen „umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz“ vor. Damit würde laut Gesetz unter anderem ein „Rauchverbot in Räumen oder sonstigen Einrichtungen für die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken“ bestehen. Der Nichtraucherschutz in der Novelle beinhaltet außerdem noch weitere den Jugendschutz betreffende Regelungen.

Beinhaltet Ihr Volksbegehren auch Produkte wie E-Zigaretten und Shishas?

Die Regelungen des Nichtraucherschutzes im Sinne dieser Bestimmung erstrecken sich auch auf die Verwendung von Wasserpfeifen und verwandter Erzeugnisse. E-Zigaretten sind ebenfalls per Tabakgesetz betroffen.

Was ist genau ein Gastronomiebetrieb? Wieviel Gastronomiebetriebe wären durch die Novelle betroffen?

Gastronomiebetriebe sind im Sinne des Tabakgesetzes „Räume oder sonstige Einrichtungen für die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken“, d.h. alle Restaurants und Bars etc. Laut Wirtschaftskammer gibt es ca. 60.000 Gastronomiebetriebe in Österreich.

Wie viele Unterstützungserklärungen brauchen Sie, um erfolgreich das Anliegen in den Nationalrat zu bringen?

Ab 100.000 Unterstützer muss sich der Nationalrat mit dem Volksbegehren befassen. Diese Zahl haben wir längst erreicht.

Volksbegehren sind prinzipiell nicht bindend. Wie soll konkret Ihr Anliegen – falls erfolgreich – dann umgesetzt werden?

Wir erwarten, dass die Regierung die direktdemokratische Aussagekraft des Volksbegehrens ernst nimmt und gemäß ihrer eigens vorgegebenen Prinzipien, nämlich die Forcierung der direkten Demokratie, den Volkswillen umsetzt – wenn schon nicht mit parlamentarischen Beschlüssen, dann zumindest mit einer anschließenden Volksabstimmung, die dann auch rechtlich bindend ist.

In der Vergangenheit gab es viele derartige Volksbegehren, keines wurde schlussendlich in ein Gesetz gegossen, warum ausgerechnet soll Ihres hier erfolgreich sein?

Das Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie und nicht ohne Grund Teil der österreichischen Verfassung. Wir gehen davon aus, dass vor allem die neue Regierung, die sich die Forcierung der direkten Demokratie in Österreich als erklärtes Ziel gesetzt hat, deshalb dieses Instrument – im Gegensatz zur Vergangenheit – zu würdigen und respektieren weiß.

Was ist der Unterschied zwischen dem ursprünglich von Ihnen geforderten Rauchverbot und den jetzt von Ihnen genannten „rauchfreien Lokalen“?

Der Begriff „rauchfreie Lokale“ spiegelt die Idee unseres Anliegens besser als der Fachbegriff „Rauchverbot“. Wir sind nicht gegen Raucher oder deren freie Entscheidungswahl, zu rauchen, sondern dafür, dass Menschen, die nicht rauchen, Gastronomiestätten ohne gesundheitliche Bedenken besuchen bzw. dort arbeiten können.

Was ist ein „rauchfreies Lokal“?

Ein „rauchfreies Lokal“ ist ein Lokal, in dem in allen Räumlichkeiten ein absolutes Rauchverbot gilt.

Wie viel Lokale gibt es derzeit tatsächlich, die getrennte Raucher-/Nichtraucherbereiche haben bzw. gänzlich Nichtraucherlokale sind?

Genaue Zahlen zu den Nichtraucherlokalen gibt es nicht. Schätzungen zufolge sollen zwei Drittel der Lokale in Wien zumindest einen Nichtraucherbereich haben.

Sie haben die angepeilten 900.000 Stimmen knapp verfehlt. Waren Sie also erfolglos?

„DON’T SMOKE“ ist die größte medizinische Vorsorgekampagne, die wir je in Österreich hatten. Sie belegt im Ranking sämtlicher jemals in Österreich abgehaltenen 45 Volksbegehren den sechsten Platz. Damit ist „DON’T SMOKE“ ein ganz klares Signal an die Regierung, dass die Bevölkerung vehement für eine Stärkung des Nichtraucherschutzes sowie ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie eintritt.

Der Vizekanzler hat eine Volksabstimmung ab 900.000 Unterschriften angekündigt. Bleiben Sie nun bei Ihrer Forderung nach einer Volksabstimmung?

Die Menschen werden mit Montag, 8. Oktober, 20.01 Uhr nicht gesünder – unabhängig von der Zahl der Unterschriften und der willkürlichen Marke von 900.000. In diesem Sinne fordern wir natürlich eine Volksabstimmung, und zwar nicht erst in drei oder vier Jahren, sondern sofort – mit jedem Monat, das wir verstreichen lassen, sterben Menschen! Und übrigens: Der Vizekanzler hat gesagt, dass ab 900.000 Unterschriften eine Volksabstimmung verbindlich ist. Damit ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die Regierung auch bei knapp unter 900.00 Unterschriften eine Volksabstimmung zum Thema rauchfreie Gastronomie abhält. Die Initiatoren des Volksbegehrens würden das selbstverständlich begrüßen.

Was wird jetzt aus „DON’T SMOKE“?

Wir werden so lange weiterkämpfen, bis wir nicht nur das Ziel der rauchfreien Gastronomie in Österreich erreicht, sondern eine echte Abnahme der Zahl der Raucher in Österreich erzielt haben. Unser Zielwert ist eine Reduktion um 50 Prozent noch innerhalb dieser Legislaturperiode bis 2022. Um das zu erreichen, werden Ärztekammer und Krebshilfe jedenfalls auch weiterhin die Bevölkerung umfassend informieren und aufklären sowie entsprechende Überzeugungsarbeit leisten, um die Jugend vom Rauchbeginn abzuhalten bzw. Raucher zu motivieren, mit dem Rauchen aufzuhören, die rauchfreie Gastronomie propagieren und alles unternehmen, damit die Arbeitnehmer in Österreich – wie alle anderen auch – einen rauchfreien Arbeitsplatz haben. Das alles wird unter der Marke „DON’T SMOKE“ passieren.

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Medizinische Aspekte

Wie viele Todesfälle gibt es pro Jahr in Österreich aufgrund von Rauchen? Wie sieht es in Europa aus?

Lungenkrebs ist in der EU die häufigste durch Krebs bedingte Todesursache. In Ungarn gehen 27% aller tödlichen Krebserkrankungen auf Lungenkrebs zurück – dies ist der höchste Wert in der EU. Portugal weist mit 15% den niedrigsten Anteil auf. Österreich liegt laut Eurostat-Daten aus dem Jahr 2014 mit 19% leicht unter dem EU-Durchschnitt von 21%.  Das liegt aber auch aus unserer Sicht daran, dass wir in Österreich eine ausgezeichnete medizinische Versorgung haben.

Ist ein Rauchverbot im internationalen Vergleich wirklich so wirksam?

Es ist nun einmal Faktum, dass ein Drittel aller Krebserkrankungen auf Rauchen zurückzuführen ist. Generelle Rauchverbote in anderen EU-Ländern haben gezeigt, dass damit Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris sowie die Frühgeburtenrate und die Anzahl der zu kleinen Neugeborenen (small for date) reduziert werden konnten.

Gibt es Staaten mit einer ähnlichen Regelung wie in Österreich derzeit?

17 von 28 EU-Staaten haben derzeit eine gesetzliche Regelung für einen umfassenden Nichtrauchschutz. In den übrigen EU-Staaten herrschen Rauchverbote mit Ausnahmen (Raucherräume), die aber, etwa wie in Italien, aufgrund der strikten Auflagen nicht in Anspruch genommen werden und somit einem generellen Rauchverbot gleichkommen.

Wie groß ist der Raucheranteil in Österreich (m/w, Alter)?

Laut den aktuellsten OECD-Daten rauchen 24,3% der österreichischen Bevölkerung täglich. Bei den Männern sind das 26,5%, bei Frauen 22,1%. Damit sind vor allem Frauen in Österreich europaweit die traurige Nummer 1. Bei den Jugendlichen liegen wir mit 14,5% (14% weiblich, 15% männlich) weit über dem OECD-Durchschnitt (11,7%).

Wie groß ist der Raucheranteil in Österreich im internationalen Vergleich?

Laut den aktuellsten OECD-Daten rauchen 24,3% der österreichischen Bevölkerung täglich, damit belegen wir den drittschlechtesten Platz in der EU. Zum Vergleich dazu beträgt der OECD-Schnitt 18,4%. Nur Griechenland (27,3%) und Ungarn (25,8%) sind schlechter als wir. Österreich ist auch das Land mit den meisten Raucherinnen in Europa (22,1%). Auch bei Männern belegen wir mit 26,5% einen Top-Platz. Bei den Jugendlichen belegen wir ebenfalls einen Platz im vorderen Spitzenfeld (14,5%) und liegen damit weit über dem OECD-Durchschnitt (11,7%).

Welche Krankheiten treten aufgrund von Rauchen verstärkt auf?

Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris sowie die Frühgeburtenrate und die Anzahl der zu kleinen Neugeborenen (small for date) sind nur einige der schweren Krankheiten, die aufgrund von Rauchen auftreten können.

Gibt es dabei Unterschiede zwischen „normalen“ Tabakprodukten und der E-Zigarette bzw. Shisha-Produkten?

Im Tabakgesetz werden alle Produkte auch hinsichtlich des Nichtraucherschutzes gleichbehandelt.

Ist Rauchen wirklich tödlich?

Ja, die Folgen des Rauchens können erwiesenermaßen tödlich sein.

Kann eine gesunde Ernährung die negativen Auswirkungen des Rauchens aufheben?

Nein, eine gesunde Ernährung kann die möglicherweise tödlichen Folgen des Rauchens nicht aufheben.

Kann Sport die negativen Auswirkungen des Rauchens aufheben?

Nein, Sport kann die möglicherweise tödlichen Folgen des Rauchens nicht aufheben.

Was genau ist so gefährlich am Passivrauchen?

Mehr als 4000 schädliche chemische Substanzen sind im Zigarettenrauch enthalten, darunter giftige Substanzen wie z.B. Blausäure, Ammoniak, Formaldehyd, Kohlenmonoxid. Mehr als 50 davon sind krebserregend, wie z.B. Nor-Nikotin, Ammoniak, Blausäure, Benzapyren, Cadmium, Formaldehyd und das radioaktive Isotop Polonium 210. 

Das Gefährliche am Passivrauch ist das ungewollte Einatmen des sogenannten Nebenstromrauchs (der von der glimmenden Zigarette ungefiltert an die Umgebung abgegeben wird) bzw. des vom Raucher ausgeatmeten Hauptstromrauches. Der Raucher selbst bekommt den konzentrierten Hauptstromrauch ab, der Nichtraucher den Nebenstromrauch. Passivrauch (Second-Hand-Smoke) enthält, wie der Hauptstromrauch, nicht nur gasförmige toxische Substanzen, sondern auch Rauchpartikel (= Tabakfeinstaub) und flüchtige organische Verbindungen. Diese weniger als 10 Mikrometer kleinen Partikel sind deswegen so gefährlich, weil sie tief in die Lunge gelangen. Diese Rauchteilchen lagern sich auch an Wänden, Böden, Decken und Gegenständen, aber auch an Kleidern, Haaren, Zähnen und menschlicher Haut ab und werden wieder in die Umgebung abgegeben, auch wenn aktuell gar nicht (mehr) geraucht wird (Third-Hand-Smoke). 

Es gibt doch jetzt schon die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereich. Wieso reicht das Ihrer Meinung nach nicht aus?

Erstens ist die Feinstaubbelastung auch in Nichtraucherbereichen deutlich erhöht und gesundheitsgefährdend.

Zweitens widerspricht dies dem Arbeitnehmerschutzgesetz, weil Servicepersonal auch in Raucherbereichen arbeiten muss.

Drittens müssen vor allem Jugendliche vor dem Tabakrauch geschützt werden und ihnen damit ausschließlich rauchfreie Gastronomiebetriebe geboten werden.

Last but not least schafft nur ein generelles Rauchverbot auch wirklich faire Bedingungen für alle Gastronomiebetriebe.

Die Belastung durch Tabakrauch beschneidet lt. WHO (2007) die fundamentalen Rechte und Freiheiten des Menschen auf eine gesunde Umgebung (reine Luft und sauberes Wasser).

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Gesellschaftliche Auswirkungen

Warum unternehmen Sie nichts gegen andere gesellschaftlich tolerierte Drogen, wie z.B. Alkohol?

Alkohol ist ebenso wie Tabak eine gesellschaftliche Droge. Auch Alkohol wird wie Tabak vom Staat reguliert – bei den Altersbeschränkungen beim Kauf von Alkohol, Alkohollimits beim Lenken von Kraftfahrzeugen oder bei der Besteuerung der Produkte. Im Gegensatz zum Alkoholkonsum sind aber beim Tabakkonsum passive gesundheitliche Gefahren für das Umfeld vorhanden, auch für Personen, die das Suchtmittel nicht einnehmen. Einfach ausgedrückt: Wenn ich in einer Bar ein Bier trinke, leidet mein Sitznachbar nicht gesundheitlich darunter; wenn ich rauche, dann schon.

Warum unternehmen Sie nichts gegen andere nachgewiesene Umweltbelastungen, wie z.B. Feinstaub oder Abgase?

Feinstaub und Abgase sind wie Tabak ebenfalls Gefahren für die Atemluft der Menschen. Auch hier bemühen wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten, entsprechend aufzuklären und Initiativen dagegen zu unterstützen. Aus unserer Sicht ist jedoch die am schnellsten erreichbare Lösung im Bereich des Tabaks zu finden, deswegen konzentrieren wir uns vorerst darauf. Das ist auch international gesehen eine gängige Vorgangsweise, und Österreich läuft hier Gefahr, international ins Hintertreffen zu geraten.

Warum sind Sie gegen die Entscheidungsfreiheit der Gastronomen in puncto Wahl zwischen Raucherlokal/Nichtraucherkokal?

„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt“, sagte bereits der Philosoph Immanuel Kant. Wer in öffentlichen Lokalen raucht, gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der anderen. Und er schränkt die Rechte der anderen ein. In diesem Sinne sind wir der Auffassung, dass Gastronomen nicht über die Freiheiten der Menschen bestimmen dürfen, indem sie Räumlichkeiten anbieten, in denen u.a. auch arbeitende, nichtrauchende Menschen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind. Auch wollen wir nicht, dass es zu einer Spaltung der Gesellschaft kommt, indem man Raucherlokale von Nichtraucherlokalen strikt trennt. Wir sind für ein gesünderes „Miteinander“ anstatt eines kränkeren „Auseinander“, das auch gesellschaftliche Problem mit sich bringen kann.

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Politische Dimension

Ist der von der Regierung geplante Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Praxis umsetzbar?

Es ist fraglich, ob der Jugendschutz wirklich greifen kann. Es ist zwar so, dass Tabakwaren zukünftig erst ab 18 Jahren verkauft und geraucht werden dürfen, der Zugang zur Gastronomie ist aber auch unter 18 Jahren – selbstverständlich – gestattet, und Alkohol darf weiter ab 16 Jahren konsumiert werden (Ausnahme „harte Getränke“ und Alkopops ab 18 Jahren). Es ist für uns als Ärztekammer daher nicht verständlich, wie der Nichtraucherschutz besonders bei Jugendlichen greifen soll, wenn diese in der Gastronomie zwar nicht rauchen dürfen, aber sehr wohl durch den Passivrauch in engen Kontakt mit Rauchern kommen und daher Gefahren für die Gesundheit direkt ausgesetzt sind. Gleichzeitig wird es für die Gastronomen schwierig, den Jugendschutz einzuhalten. Denn der Ausschank von Alkohol an Minderjährige kann sehr wohl durch den Lokalinhaber kontrolliert werden (Ausweiskontrolle bei der Bestellung), schwieriger wird es jedoch, wenn es um die Konsumation von selbst ins Lokal mitgebrachten Tabakwaren durch Minderjährige geht. Die Maßnahmen zum Jugendschutz können daher nur als halbherzig beschrieben werden.

Was halten Sie von der jetzt aufgekommenen Idee einer Volksabstimmung?

Für uns ist es müßig, während eines demokratischen Verfahrens schon über ein anderes zu spekulieren. Unser Ziel ist es, ein besonders erfolgreiches Volksbegehren in der österreichischen Geschichte zu organisieren – und nur dieses Ziel verfolgen wir jetzt. Aber By the Way: Über den Ausgang einer solchen Volksabstimmung muss man nicht lange spekulieren. In diesem Sinne kann die Regierung das Geld dafür sparen und gleich das Tabakgesetz 2015 ab Mai dieses Jahres in Kraft treten lassen – so wie es Hundertausende Österreicher beim Volksbegehren fordern. Sollte aber tatsächlich eine Volksabstimmung beschlossen werden, so ist uns das auch recht. Wir werden unsere klare Position zum Nichtraucherschutz natürlich auch bei dieser basisdemokratischen Entscheidung einbringen und artikulieren.

Dazu ein interessanter O-Ton von Strache: "Volksbegehren sollen ab 150.000 oder ab 250.000 Unterschriften einer verbindlichen Volksabstimmung unterzogen werden."